Seit dem Inkrafttreten von Art. 4 Protokoll Nr. 4 EMRK am 2. Mai 1968 hat sich das Verbot der
Kollektivausweisung von einem Symbol gegen die Massenausweisungen in der ersten Hälfte des 20.
Jahrhunderts zu einem bedeutenden Instrument des Ausweisungsschutzes in Europa entwickelt.
Anselm Zölls zeichnet die Entwicklung in der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für
Menschenrechte nach und ordnet sie methodisch ein. Er zeigt auf dass sich das Kollektivmerkmal
der Ausweisung allein durch die fehlende Prüfung der individuellen Umstände der ausgewiesenen
Person bestimmen lässt. Das Verbot der Kollektivausweisung enthält demnach ein Recht auf
Einzelfallprüfung. Dieses Recht findet auf jede Maßnahme eines Konventionsstaats Anwendung die
einen Ausländer unter seiner Hoheitsgewalt zwingt ein Staatsgebiet zu verlassen oder daran
hindert ein Staatsgebiet zu erreichen.