Zahlreiche EU-Mitgliedstaaten sehen eigene Rechtsanwendungsbefehle für das im Rahmen der
Regelungsspielräume der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) erlassene nationale
Anpassungsrecht vor. Mit Blick auf die hierdurch entstehenden positiven wie negativen
Normenkonflikte stellt Merlin Gömann dar weshalb diese autonomen Rechtsanwendungsbefehle mit
den binnenkollisionsrechtlichen Vorgaben der DS-GVO unvereinbar sind. Stattdessen ist der
räumliche Anwendungsbereich des materiellen mitgliedstaatlichen DS-GVO-Anpassungsrechts
mithilfe einer Analogie zum territorialen Anwendungsbereich der Verordnung zu bestimmen
während das anwendbare Verfahrensrecht der internationalen Zuständigkeit der
Datenschutzbehörden und Gerichte folgt. Folge dessen kann sowohl die Anwendbarkeit materiellen
ausländischen DS-GVO-Anpassungsrechts im Inland als auch die Unwirksamkeit einaktiger
Sanktionen wie Bußgelder und Verwarnungen sein. Die Arbeit wurde auf Vorschlag der Juristischen
Fakultät der Universität Augsburg mit dem von der Kanzlei Arnecke Sibeth Dabelstein
gesponsorten Dissertationspreis 2021 ausgezeichnet.