Das Privatrecht sieht sich mit einer Technologie konfrontiert die von einer bisher unbekannten
autonomen Entscheidungsmacht geprägt ist. Mit den tradierten Zurechnungsnormen lässt sich das
Verhalten dieser Systeme einem Rechtsträger nur schwer zuweisen. Netzwerktechnologien wie die
Blockchain begründen zudem durch die Assoziation von Mensch und Nicht-Mensch neuartige
Einheiten die das Zivil- wie auch das Gesellschaftsrecht nicht zu erfassen vermögen. Sind
diese Entwicklungen ein Anlass einem technischen System einen Rechtsstatus zuzuschreiben?
Lassen sich Verantwortungsdefizite durch eine Haftungskanalisierung auf eine ePerson abbauen?
Und wie müsste eine solche Rechtsperson strukturiert sein um sich im Rechtsverkehr einzufügen?
Dimitrios Linardatos entwickelt interdisziplinär anwendungsorientierte Lösungen und konkrete
Gesetzesvorschläge die einer Verantwortungsdiffusion entgegenwirken.