Gegen Ende des 19. Jahrhunderts wohnten etwa 85 bis 90 % der Bevölkerung zur Miete und
insbesondere die qualitativen Wohnverhältnisse waren vielerorts mangelhaft. Nichtsdestoweniger
enthielt das Bürgerliche Gesetzbuch bei seinem Inkrafttreten am 1. Januar 1900 kein spezielles
Wohnraummietrecht und kaum zwingende Vorschriften. Unter dem Druck des Ersten Weltkrieges
wurden dann erstmals sondergesetzliche Regelungen zum Schutz von Mietern erlassen. Dieses späte
Erwachen des Staates entfachte eine regelrechte Welle gesetzgeberischer Eingriffe in die
Vertragsfreiheit auf dem Gebiet der Wohnraummiete die bis heute anhält. Svend-Bjarne Beil geht
insbesondere der Frage nach auf welchen Motiven die in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts
erlassenen mietrechtlichen Gesetze sowie Verordnungen fußten und ob sie von Erfolg gekrönt
waren. Er zeigt außerdem auf welche Lehren die Gesetzgeber der Gegenwart aus diesen
Beobachtungen ziehen sollten.