Der Begriff "Verfassung" fasziniert weil er viele Assoziationen weckt: zum Beispiel
Grundrechte Gewaltenteilung Gerechtigkeit. Doch kümmert dies die von Björn Schiffbauer
entwickelte formale Verfassungslehre nicht. Nicht einmal den Staat betrachtet sie als
notwendiges Zuordnungsobjekt einer Verfassung. Stattdessen erschließt die formale
Verfassungslehre mithilfe der Rechtstheorie den gemeinsamen formalen Kern jeder Verfassung: den
allgemeinen Verfassungsbegriff als gemeinschaftsbezogenen höchstrangigen Normenkomplex. Er
bildet die ableitungsoffene Basis für besondere Begriffsvarianten etwa in Bezug auf Staaten
Vereine supranationale Organisationen und vieles mehr. Die formale Verfassungslehre offenbart
so die gemeinsamen Grundlagen für den rechtlichen Bestand und das tatsächliche Wirken von
Verfassungsnormen. Ihr Konzept über die Interaktion von Sein und Sollen im Verfassungsumfeld
trägt dazu bei die Vorgänge von und in pluralistischen Gemeinschaften und Rechtsordnungen
vorverständnisfrei zu begreifen.