Der Begriff Verfassung fasziniert weil er viele Assoziationen weckt: zum Beispiel Grundrechte
Gewaltenteilung Gerechtigkeit. Doch kümmert dies die von Björn Schiffbauer entwickelte formale
Verfassungslehre nicht. Nicht einmal den Staat betrachtet sie als notwendiges Zuordnungsobjekt
einer Verfassung. Stattdessen erschließt die formale Verfassungslehre mithilfe der
Rechtstheorie den gemeinsamen formalen Kern jeder Verfassung: den allgemeinen
Verfassungsbegriff als gemeinschaftsbezogenen höchstrangigen Normenkomplex. Er bildet die
ableitungsoffene Basis für besondere Begriffsvarianten etwa in Bezug auf Staaten Vereine
supranationale Organisationen und vieles mehr. Die formale Verfassungslehre offenbart so die
gemeinsamen Grundlagen für den rechtlichen Bestand und das tatsächliche Wirken von
Verfassungsnormen. Ihr Konzept über die Interaktion von Sein und Sollen im Verfassungsumfeld
trägt dazu bei die Vorgänge von und in pluralistischen Gemeinschaften und Rechtsordnungen
vorverständnisfrei zu begreifen.