Die Zivil- und Prozessrechtsordnung der Gegenwart befindet sich in einem Umbruchprozess.
Sämtliche Konstituenten die für das Bürgerliche Recht zentral sind wie Person Wille
Freiheit subjektives Recht und Vertragsfreiheit stehen unter erheblicher Kritik und sind
fragil geworden. Als Gegenentwurf erfährt ein Privatrechtsmodell breite Unterstützung das die
wesentliche Aufgabe des Zivilrechts in der Regulierung und Verhaltenssteuerung sieht. Zentrales
Element dieses Modells ist die Schaffung von sanktionsbewehrten Pflichten die
gesellschaftlichen Interessen dienen auf Verhaltenssteuerung zielen und mittels privater
Klagerechte durchgesetzt werden. Stefan Thönissen geht den verschiedenen Privatrechtsmodellen
in ideengeschichtlicher und rechtsdogmatischer Hinsicht nach und fragt ob es normative
Vorgaben gibt die den rechtlichen Wandel der Gegenwart strukturieren und welche
Entwicklungsperspektiven sich hieraus ergeben.