Während die grenzüberschreitende Anerkennung und Vollstreckung zivilrechtlicher Urteile
innerhalb der Europäischen Union durch die Brüssel Ia-VO einheitlich geregelt ist gleicht die
Rechtslage im Verhältnis zu Drittstaaten einem bunten Flickenteppich aus bi- und multilateralen
völkerrechtlichen Verträgen sowie unterschiedlichen nationalen Regelungen. Am 2. Juli 2019 hat
die Haager Konferenz für Internationales Privatrecht ein neues Anerkennungs- und
Vollstreckungsübereinkommen verabschiedet welches nunmehr einen internationalen
Mindeststandard für die grenzüberschreitende Urteilsanerkennung schaffen soll. Holger Jacobs
unterzieht das Übereinkommen einer eingehenden systematischen Untersuchung. Im Fokus stehen
insbesondere die Voraussetzungen der Anerkennung und Vollstreckung sowie die Versagungsgründe.
Darüber hinaus stellt er die Regelungen des Übereinkommens dem deutschen und englischen Recht
gegenüber.