Nicht nur ein geschriebener Grundrechtskatalog sondern auch grundrechtsschützendes
Sekundärrecht trägt entscheidend zur Grundrechtsunitarisierung in der EU bei. Dies gilt
insbesondere für den Schutz personenbezogener Daten. Mit der 2016 abgeschlossenen
Datenschutzreform wurde die Datenschutzrichtlinie durch eine Verordnung (DS-GVO) ersetzt. Aus
diesem Anlass werden seither gewichtige Verschiebungen in der föderalen europäischen
Grundrechtsarchitektur diskutiert. Aqilah Sandhu fragt wie viel mitgliedstaatlicher
Grundrechtsschutz im Datenschutzrecht danach verbleibt. Dafür legt sie den primärrechtlichen
Anwendungsbereich der Datenschutzkompetenz im Lichte der Sachkompetenzen der EU aus. Auf dieser
Basis werden ausgewählte Öffnungsklauseln im Sekundärrecht systematisiert kategorisiert und
auf den mitgliedstaatlichen Gestaltungsspielraum hin analysiert. Wo eine Regelungskompetenz der
EU fehlt oder nur schwach ist bleibt der Grundrechtsschutz primär in der Hand der
Mitgliedstaaten und deren Gerichte. Die Autorin plädiert für eine transparente
Verantwortungsteilung im Grundrechtsgefüge die der primärrechtlichen Logik folgt.