Politische Parteien und Öffentlichkeit sind zwei schillernde Begriffe der politischen und der
Verfassungstheorie und bilden Grundkategorien der Verfassungsstaatlichkeit. Sven Jürgensen
untersucht ihre jeweilige Bedeutung und ihr Verhältnis in ideengeschichtlicher
verfassungstheoretischer und -rechtlicher Sicht und hinterfragt den spezifischen
Gewährleistungsstil der Verfassung in diesem Bereich. Vor diesem Hintergrund erarbeitet er eine
normative Begründung des parteienrechtlichen Status demokratischer Öffentlichkeit der die
Funktionsfähigkeit der Parteien als Mittel der demokratischen Beeinflussbarkeit rechtlich
absichert und seine Grundlage im Gebot innerparteilicher Demokratie findet. Aus ihm folgen
Publizitätspflichten für Parteitage die Schiedsgerichtsbarkeit und die Aufstellung von
Kandidaten in jeweils bestimmten Umfang.