Die Menschenwürde nimmt in vielen nationalen Verfassungen und internationalen Vereinbarungen
eine herausragende Stellung ein. Sie ist jedem einzelnen Menschen qua seines Menschseins
inhärent und hängt nicht von der Disposition anderer ab ist also unverfügbar. Die Einsicht in
diese Unverfügbarkeit speist sich nicht zuletzt aus den Erfahrungen der ersten Hälfte des 20.
Jahrhunderts. Sie ist eine Lehre aus Kollektivismus Totalitarismus verbrecherischer
Kriegsführung und Genozid. Doch diese Unverfügbarkeit der Menschenwürde - obgleich von der
vorherrschenden Meinung der Menschen sowie der Wissenschaften akzeptiert - ist weder ganz
unumstritten noch in all ihren Details und Folgerungen klar und eindeutig erfasst. Eine
Vertiefung ihres Verständnisses lässt sich nur im interdisziplinären Austausch zwischen
Philosophie Rechtswissenschaft Politikwissenschaft Theologie und Angewandter Ethik
erreichen. Zu diesem Zweck versammelt der vorliegende Band Beiträge welche die Unverfügbarkeit
der Menschenwürde aus der Perspektive dieser verschiedenen Disziplinen untersuchen.