Das Recht auf voraussetzungslosen Zugang zu amtlichen Informationen verzeichnet einen stetigen
Bedeutungszuwachs. Der staatliche Informationsbestand enthält dabei eine Vielzahl von
Informationen auch Privater insbesondere von Unternehmen. Mit dem Wunsch nach Transparenz auf
der einen Seite geht auf der anderen Seite ein natürliches Interesse der betroffenen Dritten an
der Geheimhaltung ihrer Daten einher. Diese verfassungsrechtlich garantierten Interessen
umfassen den Schutz personenbezogener Daten des geistigen Eigentums und von Betriebs- und
Geschäftsgeheimnissen. Florian Penski stellt eine vergleichende Untersuchung unter dem IFG UIG
und VIG zur Auflösung dieser Spannungsverhältnisse an. Der Schwerpunkt liegt dabei auf
möglichen Änderungen durch die erst 2018 in Kraft getretene Datenschutz-Grundverordnung. Zudem
wird untersucht wie ein Privater seine Interessen sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich
effektiv durchsetzen kann.