Welchen Anteil hat das Recht daran wie Menschen sich selbst und andere wahrnehmen? Die Frage
stellt sich da herkömmliche Ordnungskategorien zunehmend an Selbstverständlichkeit einbüßen.
Besonders deutlich zeigt sich dies beim Geschlecht das als Kategorie zunehmenden
Dekonstruktionsbestrebungen ausgesetzt ist zugleich aber in einer gruppenbezogenen Lesart eine
Rekonstruktion erfährt. Von diesem Paradoxon aus widmet sich Judith Froese dem Kernproblem dem
Verhältnis von Recht und Wirklichkeit. Recht hat es mit der Ordnung der Wirklichkeit zu tun
wird aber nur in und durch Sprache wirksam. Daher kann sich die Rechtsordnung gegenwärtigen
identitätspolitischen Diskursen und ihren sprachlichen Emanationen kaum entziehen. Dies führt
zu der Frage nach Leistungen und Begrenzungen juristischer Begriffsbildungen im Allgemeinen und
der Wahrnehmung des Menschen in der Welt des Normativen im Besonderen. Inwiefern das Recht den
Menschen kategorial und gruppenbezogen erfasst analysiert und problematisiert Judith Froese
ausgehend von einer soziologisch inspirierten Theorie der Klassifikationen.