Bei der Restrukturierung einer Anleihe nach dem Schuldverschreibungsgesetz spielt der Notar im
geltenden Recht eine wichtige Rolle. Seine Tätigkeit umfasst neben der Vorbereitung auch die
eigentliche Beschlussfassung sowie verschiedene Tätigkeiten im Nachhinein. Claus Ulrich Beisel
untersucht die Beteiligung des Notars im Rahmen der Gläubigerversammlung und der Abstimmung
ohne Versammlung nach Maßgabe des Schuldverschreibungsgesetzes. Dabei zeigt er auf dass trotz
der Orientierung des Gesetzgebers am Aktienrecht die unterschiedlichen Funktionen der
Versammlungsformen und der unterschiedliche Systemzusammenhang keinen pauschalen Rückgriff auf
das Aktienrecht erlauben. Auch die Funktionen und Aufgaben des Notars sind alleine
schuldverschreibungsrechtlich zu bestimmen. Das geltende Recht stellt für die notarielle
Tätigkeit überwiegend einen brauchbaren Rechtsrahmen dar ist aber gerade in Detailfragen
durchaus verbesserungswürdig.