Das Bundesverfassungsgericht hat für eine Änderung der europäischen Verträge hohe Hürden
errichtet die es mit der staatlichen Verfassungsidentität und dem darin enthaltenen
staatlichen Demokratieprinzip begründet. Martin Mlynarski zeigt auf dass sich die daraus
folgende Schwerfälligkeit europäischer Vertragsänderungen durch eine Integration staatlicher
und europäischer Verfassungsidentität überwinden lässt. Nach einer Untersuchung der
verfassungsdogmatischen Begründungen durch die deutsche französische und europäische
Rechtsprechung legt er das Augenmerk auf die unterschiedlichen verfassungstheoretischen
Begründungen staatlicher und europäischer Verfassungsidentität. Neben dem staatlichen rückt
dadurch auch das europäische Demokratieprinzip des Art. 2 EUV als Maßstab der europäischen
Vertragsänderungsverfahren in den Fokus. Dies eröffnet neue Interpretations- und
Handlungsspielräume.