Mit seinem Urteil in der Rechtssache Nikiforidis hat der EuGH im Jahre 2016 bestätigt dass im
internationalen Vertragsrecht über Art. 9 Rom-I-Verordnung nur Eingriffsnormen des Forumstaates
und des Erfüllungsstaates Beachtung finden. Eingriffsnormen anderer Herkunft können jedoch
innerhalb des auf den Vertrag anwendbaren Rechts als tatsächliche Umstände berücksichtigt
werden. Alexander Kronenberg stellt das Konzept dieser sachrechtlichen Berücksichtigung auf ein
breiteres Fundament das neben einer Analyse des Art. 9 Rom-I-Verordnung auch die
grundrechtliche Dimension in den Blick nimmt. Zudem prüft er inwieweit die Lösungen der
deutschen Rechtsprechung zur Rechtslage vor der Rom-I-Verordnung auf das heute geltende Recht
übertragbar sind und entwickelt ein Gesamtkonzept der sachrechtlichen Berücksichtigung von
Eingriffsnormen.