Seit jeher gilt das in 738 Abs. 1 BGB normierte Anwachsungsprinzip als Ausfluss des
Gesamthandsprinzips das wiederum die Personengesellschaften strukturell von den
Kapitalgesellschaften unterscheidet. Allein: ist das Gesamthandsprinzip infolge der Anerkennung
der Rechtsfähigkeit der (Außen-)Personengesellschaft auf dem Gebiet des Gesellschaftsrechts
überholt - wie zuletzt die Gesetzesbegründung zur Reform des Personengesellschaftsrechts
ausdrücklich reklamiert - steht damit zwangsläufig auch die Anwachsung des vermeintlich jedem
Gesellschafter zustehenden Anteils am Gesellschaftsvermögen in Frage. Unter Einbeziehung der
rechtshistorischen und dogmatischen Grundlagen des Anwachsungsprinzips untersucht Maximilian
Pechtl dessen Geltungsanspruch im heutigen Personengesellschaftsrecht und entwickelt daraus ein
neues dem vollzogenen Paradigmenwechsel entsprechendes Verständnis dieses Rechtsinstituts.
Anschließend lenkt er den Blick auf die Frage ob das bislang auf Personengesellschaften
beschränkte Anwachsungsprinzip vor dem Hintergrund dieses Bedeutungswandels nicht sogar auch im
Kapitalgesellschaftsrecht Anwendung findet.