Wer ist für den Abschluss eines völkerrechtlichen Vertrags zuständig? Diese Frage ist seit der
Frühphase der Europäischen Integration zwischen Unionsorganen und Mitgliedstaaten umstritten.
Nicht zuletzt aufgrund der geografischen und inhaltlichen Ambition in der Europäischen
Freihandelspolitik erhöhte sich die Anzahl von Rechtsstreitigkeiten noch einmal. Dabei beweisen
die europaweiten Proteste gegen CETA und TTIP ein öffentliches Interesse an Themen die zuvor
als Spezialfragen des Handelsrechts galten. Vor diesem Hintergrund unternimmt Michael Zornow
eine Systematisierung und dogmatische Klärung im unübersichtlichen Bereich der
Außenkompetenzen. Dabei greift er Fragen der Begründung Natur und Wahrnehmung von
Vertragsschlusskompetenzen auf und schlägt den Bogen zu unionsrechtlichen Mechanismen die ein
ausreichendes Legitimationsniveau des unionalen Völkervertragsrechts sichern sollen.