Die Gewährleistungsmarke kennzeichnet im Gegensatz zur Individualmarke nicht die
Produktherkunft sondern die Gewährleistung bestimmter Eigenschaften durch den Markeninhaber
und fügt sich deshalb nicht ohne Probleme in die Systematik des Markenrechts ein. Auf Basis
einer ökonomischen Analyse untersucht Alexander Bathelt das Verhalten der Gewährleistungsmarke
in der Verletzungs- und Nutzungssituation und identifiziert den erforderlichen
Anpassungsbedarf. Hierbei verdeutlicht er die Multifunktionalität dieser Markenkategorie legt
eine alternative Rechtfertigung ihres Bekanntheitsschutzes dar und konstruiert ausgehend von
den Spezifika der Gewährleistungsmarke einen Anspruch Dritter auf Markennutzung. Die
abschließende Einordnung der Marke im System des unverfälschten Wettbewerbs zeigt ihre
lauterkeitsrechtliche Prägung.