Eine allgemeine Impfpflicht berührt zuallererst das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit
der Pflichtadressaten kann jedoch mit der grundrechtlichen Schutzpflicht für Leben und
körperliche Unversehrtheit impfunfähiger Personen gerechtfertigt werden. Beide Dimensionen
derselben Gewährleistung stehen sich im Grundrechtsdreieck gegenüber. Friederike Gebhard
analysiert die grundrechtliche Schutzpflicht untersucht unter welchen Voraussetzungen diese
aktiviert wird und entwickelt Maßstäbe für die Abwägung beider Grundrechtsdimensionen im
Rahmen einer Prognoseentscheidung. Dabei zeigt sie dass die Eingriffsrechtfertigung eine
detaillierte Betrachtung der Risiken der jeweiligen Infektionskrankheit und der entsprechenden
Impfung voraussetzt und wendet die entwickelten Maßstäbe exemplarisch auf mehrere
Infektionskrankheiten an. Abschließend stellt sie dar welche Anforderungen bei der
einfachgesetzlichen Umsetzung einer Impfpflicht zu beachten sind.