Wie können Unternehmen ihrer Menschenrechtsverantwortung in ihren globalen Wertschöpfungsketten
gerecht werden? Die Verabschiedung der UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte hat
Klärung in diese seit Jahrzehnten umstrittene Frage gebracht. Seither ist anerkannt dass
Unternehmen einer menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht unterliegen nach der sie
menschenrechtliche Risiken im Rahmen ihres Compliance- und Risikomanagements beachten müssen
(Menschenrechtscompliance). Bastian Brunk zeichnet die Entstehung der UN Leitprinzipien und
vergleichbarer Steuerungsinstrumente nach und arbeitet die wesentlichen Bestandteile der
menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht heraus. Dabei übersetzt er die menschenrechtliche
Sorgfaltspflicht in das nationale Gesellschafts- und Haftungsrecht und berücksichtigt u.a. die
aktuellen Entwicklungen rund um das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz.