Durch steigende Rüstungsausgaben und neue bewaffnete Konflikte gewinnen Dienstleistungen
privater Militärunternehmen weiter an Bedeutung. Als Privatunternehmen wären diese eigentlich
dem Zivilrecht unterworfen und müssten für Schäden an Leib und Leben von Dritten oder eigenen
Mitarbeitern haften. Gilt dieser Grundsatz vor US-amerikanischen Zivilgerichten auch für
private Militärunternehmen oder sind diese tatsächlich in einem (zivil-)rechtsfreien Raum
tätig? Hierzu hat Sebastian Sobotta die über 100 Gerichtsentscheidungen der Jahre 2004 bis 2020
zu solchen Schadensereignissen im Irak und in Afghanistan erstmals vollständig erfasst
systematisiert und ausgewertet. Dabei kommt er zu dem Ergebnis dass die Entwicklung der
Rechtsprechung faktisch zu einer "Immunität" privater Militärunternehmen geführt hat. Sie sind
selbst bei schwersten und offensichtlichen Menschenrechtsverletzungen weitgehend von der sonst
üblichen zivilrechtlichen Haftung von Unternehmen freigestellt.