Emojis sind allgegenwärtig - auch das Recht ist mit den bunten Gesichtern Gesten und Symbolen
immer häufiger konfrontiert. Davon zeugt eine stattliche in den letzten Jahren immer stärker
wachsende Zahl an Urteilen aus dem In- und Ausland sowie aus den unterschiedlichsten
Rechtsbereichen. Straf- Arbeits- und Markenrecht bilden ebenso Schauplätze von
Emoji-Rechtsprechung wie Schuld- Familien- und Äußerungsrecht. Vor dem Hintergrund der
rechtsvergleichenden Bestandsaufnahme bereitet Matthias Pendl die technischen und
(psycho-)linguistischen Hintergründe von Emojis auf. Anschließend analysiert er bislang kaum
beachtete privatrechtliche Implikationen der Verwendung von Emojis. Dabei berücksichtigt er die
Lehren von der Auslegung von Willenserklärungen sowie von der Auflösung von
Übermittlungsfehlern und widmet sich überdies Verletzungen des Persönlichkeitsrechts durch den
Einsatz von Emojis. Darüber hinaus gibt der Autor einen Ausblick auf weitere Bereiche des
(Privat-)Rechts in denen Emojis künftig ebenfalls eine größere Rolle spielen können. Die
Auswahl fällt dabei auf das Arbeits- das Marken- und das Kapitalmarktrecht.