Jonas Fritsch unterzieht die einschlägigen Kollisionsnormen zur Geschäftsführung ohne Auftrag
einer eingehenden Untersuchung. Im Vordergrund steht dabei Art. 11 Rom II-VO der die autonome
deutsche Regelung des Art. 39 EGBGB weitgehend verdrängt hat. Sowohl der Anknu¿pfungsgegenstand
als auch die Anknu¿pfungspunkte werden analysiert. Ebenso betrachtet wird das Verhältnis des
GoA-Statuts zu anderen Anknu¿pfungsregimen wie beispielsweise dem Deliktsstatut wenn etwa die
Qualifikation von in materiell-rechtlicher Hinsicht mit GoA-Anspru¿chen konkurrierenden
deliktischen Normen in Rede steht. Daneben wird hinterfragt wie Anspru¿che aus auftragsloser
Geschäftsfu¿hrung im internationalen Zuständigkeitsrecht zu behandeln sind. Der Bearbeitung
vorangestellt ist ein methoden-theoretischer Grundlagenteil. Hier wird auch der Wert der in der
Diskussion oftmals angefu¿hrten international-privatrechtlichen Interessen fu¿r die Bildung und
Auslegung von Kollisionsnormen kritisch geprüft.