Digitale Diskursräume sind aus dem Alltag vieler nicht mehr wegzudenken. Diese Räume werden von
Informationsintermediären organisiert und moderiert. Die Moderation nutzergenerierter Inhalte
geht mit wichtigen grundrechtssensiblen Entscheidungen einher. Insbesondere die Realisierung
der Meinungsfreiheit steht dabei im Fokus. Aus verfassungsrechtlicher Perspektive stellt sich
daher die zentrale Frage nach der Reichweite einer Grundrechtsbindung privater Akteure.
Traditionellerweise wird auf die seit jeher kontrovers diskutierte Lehre der mittelbaren
Drittwirkung von Grundrechten Bezug genommen. Amélie Heldt widmet sich den Rahmenbedingungen
der Kommunikation in digitalen Öffentlichkeiten untersucht aus verfassungsrechtlicher
rechtsvergleichender und interdisziplinärer Perspektive den Prozess der Inhaltemoderation und
schlägt eine Feinjustierung der Lehre der mittelbaren Drittwirkung vor.