Die Wahrung der ärztlichen Schweigepflicht birgt im Strafverfahren ein besonderes
Konfliktpotenzial. Einerseits haben Ärztinnen und Ärzte über Patientengeheimnisse grundsätzlich
Schweigen zu bewahren. Andererseits kann eine möglichst umfassende Sachverhaltsaufklärung im
allgemeinen wie auch im individuellen Interesse den Rückgriff auf Patienteninformationen
erfordern. Annika Kristin Vahlenkamp untersucht inwieweit entsprechende Befugnisse zur
Durchbrechung der Schweigepflicht - zum Zwecke der Strafverfolgung ebenso wie zu
Verteidigungszwecken - bestehen und nimmt dafür verschiedene prozessuale Konfliktlagen in den
Blick. Anschließend prüft die Autorin welche Erkenntnisse prozessuale Verwertung finden dürfen
um materielles und prozessuales Recht in ein kohärentes System zu bringen. Im Rahmen der
Analyse der Erlaubnisnormen kommt der melderechtlichen Vorschrift des § 32 Abs. 2 BMG sowie dem
rechtfertigenden Notstand nach § 34 StGB besondere Bedeutung zu.