Unterhaltsvereinbarungen in Familienbeziehungen liegen an der Schnittstelle von Vertrags- und
Familienrecht. Ausgehend von einem weiten Unterhaltsbegriff beleuchtet Carolin Scheuer welche
Arten von Unterhaltsvereinbarungen im deutschen Recht typischerweise in Erscheinung treten und
welche materiell- und prozessrechtlichen Regeln auf sie anwendbar sind. Sodann untersucht sie
die Anwendbarkeit der Europäischen Unterhaltsverordnung der Brüssel Ia-Verordnung des Haager
Unterhaltsprotokolls und der Rom I-Verordnung auf Unterhaltsvereinbarungen. Sie zeigt auf dass
sämtliche Vereinbarungen der Europäischen Unterhaltsverordnung und dem Haager
Unterhaltsprotokoll unterfallen soweit sie Ansprüche aufgrund einer Familienbeziehung regeln
die der Bedarfsdeckung des Gläubigers dienen. Auf das Bestehen gesetzlicher Unterhaltspflichten
kommt es für die Einordnung aus Gründen der Rechtssicherheit nicht an.