§ 615 BGB wird nahezu einhellig als sog. Anspruchserhaltungsnorm eingeordnet. Sie erhält den
Vergütungsanspruch des Dienstleistungsschuldners in Ausnahme zu § 326 Abs. 1 S. 1 BGB aufrecht.
Ob diese - bislang kaum hinterfragte - Einordnung zutreffend ist stellt Katarina Kolak auf den
Prüfstand. Sie unternimmt den Versuch ein neuartiges Erklärungskonzept für die systematische
Einordnung und Rechtsnatur der Norm zu entwickeln. Dazu beleuchtet sie das systematische
Verständnis der Norm sowohl rechtshistorisch als auch unter dem Blickwinkel allgemeiner
leistungsstörungsrechtlicher Grundlagen. Die Autorin gelangt zu dem Ergebnis dass es sich bei
§ 615 S. 1 bzw. S. 3 BGB um eine eigenständige Anspruchsgrundlage handelt die die
Geltendmachung des vertraglichen Vergütungsanspruchs unter Durchbrechung der synallagmatischen
Verknüpfung von Dienstleistungs- und Vergütungspflicht ermöglicht.