Bereits seit vielen Jahren wird über eine Reform des § 550 BGB diskutiert. Die Formvorschrift
für langfristige Mietverträge soll vorrangig sicherstellen dass sich Erwerber der Immobilie
verlässlich über den Inhalt der Mietverträge informieren können. Bei Missachtung der
Schriftform können Mietverträge unabhängig von der Laufzeit ordentlich gekündigt werden. In der
Praxis nutzen dies vor allem die Mietvertragsparteien um sich von unliebsamen Mietverträgen zu
lösen. Der Bundesrat hat im Dezember 2019 eine umstrittene Gesetzesreform auf den Weg gebracht
und auch das Bundesjustizministerium veröffentlichte im Herbst 2021 einen Reformvorschlag. Es
ist jedoch eine grundlegendere Reform des § 550 BGB erforderlich. Hans Trageser zeigt auf
Grundlage eines funktionalen Rechtsvergleichs dass dem englischen common law wichtige Impulse
für eine Neuregelung des § 550 BGB entnommen werden können.