Das internationale Abstammungsrecht sieht sich heute mit einer Vielzahl an Phänomenen
konfrontiert die der Gesetzgeber bei der Verabschiedung von Art. 19 Abs. 1 EGBGB im Jahre 1997
noch nicht beziehungsweise nicht in dieser Häufung kannte. Hierzu gehören konkurrierende
Vaterschaften die Abstammung bei künstlicher Befruchtung gleichgeschlechtliche Elternschaften
die Leihmutterschaft die Abstammung von transgeschlechtlichen Personen missbräuchliche
Anerkennungen und die Mehrelternschaft. Kann das geltende Recht auf diese neuen Entwicklungen
noch angemessen reagieren? Ausgehend von einem rechtsvergleichenden Überblick über das
Sachrecht analysiert Tatjana Tertsch die Probleme die sich im internationalen Abstammungsrecht
stellen und erarbeitet unter Berücksichtigung ausländischer Kollisionsrechte einen
Gesetzesvorschlag. Dabei geht sie auch der Frage nach ob sich aus dem Unionsrecht die Pflicht
ergibt eine in einem anderen Mitgliedstaat begründete Elternschaft anzuerkennen.