Die seit dem Inkrafttreten des Grundgesetzes im Jahre 1949 erfolgte Internationalisierung
sämtlicher Lebensbereiche führt dazu dass sich in Deutschland vermehrt ausländische
juristische Personen betätigen. Inwieweit sie sich dabei auf den Schutz der Grundrechte berufen
können untersucht Hendrik Philip Ehlers de lege lata sowie de lege ferenda. Ausgehend von
einer allgemeinen dogmatischen Herleitung der Grundrechtsberechtigung juristischer Personen
sowie einer kritischen Beleuchtung des Inländervorbehalts des Art. 19 Abs. 3 GG entwickelt er
einen Neuansatz zur Bestimmung der Inlandszugehörigkeit juristischer Personen nimmt eine
differenzierte Betrachtung des Grundrechtskatalogs vor und widmet sich den Besonderheiten einer
fremdstaatlichen Beherrschung. Der Autor stellt zahlreiche Bezüge zum einfachen Recht her und
berücksichtigt insbesondere den Einfluss des Unions- und Völkerrechts.