Seit den 1990er Jahren wird im Völkerrecht eine Pflicht zur weltweiten Förderung von Demokratie
postuliert notfalls auch durch Interventionen in die inneren Angelegenheiten der Staaten. Eine
andere Variante des Themas betrifft die Gefährdung von Demokratie durch das Völkerrecht. Dazu
gehört die Frage ob Völkervertragsrecht ohne Mitwirkung oder sogar gegen den Willen
demokratischer Organe innerstaatlich verbindlich werden kann. Die Antworten des deutschen und
des schweizerischen Verfassungsrechts fallen sehr unterschiedlich aus. Den Schwerpunkt der
Untersuchung bildet das Völkergewohnheitsrecht dessen innerstaatliche Geltung keines
Transformationsakts bedarf. Eine neue Lehre setzt die Anforderungen an die Entstehung dieses
Rechts so stark herab dass eine erhebliche Ausdehnung des new Customary International Law zu
befürchten ist dem jede demokratische Legitimation fehlen würde. Abhilfe ist von der
Rückbesinnung auf die dogmatischen Grundlagen des Völkerrechts und der Festigung
nationalstaatlicher Demokratie zu erwarten.