Behavioral law hat sich von punktuellen Hinterfragungen innerhalb der ökonomischen Analyse zum
Fundament einer Annahmenlehre für die gesamte Rechtswissenschaft entwickelt. Damit Theorie und
Praxis rechtlicher Steuerung an den Wissensbestand anknüpfen können muss man empirisches
Schrifttum für juristische Zwecke erschließen. Doch auch das Recht selbst ist aus dem
Blickwinkel des Denkens und Handelns von Individuen neu zu befragen. Dabei gibt es weit mehr zu
entdecken als seine Konzepte vom psychischen Realbereich: Am Ende geht es um das Funktionieren
einer aus menschlichen Urteilen und Entscheidungen zusammengesetzten staatlichen Praxis. Der
Band widmet sich diesen Aufgaben exemplarisch für die Kernfächer des öffentlichen Rechts als
"allgemeinen Teil" der rechtlichen Verhaltenssteuerung in Deutschland. Er arbeitet systematisch
den Theorienkanon der verhaltenswissenschaftlichen Analyse auf erschließt Verbindungen
innerhalb des Rechtsstoffs und fragt nach neuen Möglichkeiten dogmatischer Konstruktion und
Strukturierung.