Insbesondere im Rahmen konzern- und umwandlungsrechtlicher Strukturmaßnahmen erlangen die aus
der Gesellschaft ausscheidenden Aktionäre als Ausgleich für den Verlust ihrer Beteiligung einen
Anspruch auf angemessene Abfindung. Die Bestimmung der angemessenen Abfindung wirft in der
Praxis seit jeher besondere Schwierigkeiten auf. Von den juristischen Rahmenbedingungen bis hin
zu den bewertungstheoretischen Einzelfragen werden intensive Diskussionen geführt. Die Frage
ob inwieweit und unter welchen Voraussetzungen Börsenkurse zur Ermittlung der geschuldeten
Abfindung geeignet sind hat schon wiederholt das BVerfG beschäftigt. Ausgehend vom Normzweck
der angemessenen Abfindungen untersucht Sabrina Seitz die Eignung von Börsenkursen als
Bewertungsmethode und legt dabei ein besonderes Augenmerk auf Freiverkehrskurse.