Bis heute sind Mehrpersonenverhältnisse im Schiedsverfahren mit Rechtsunsicherheit behaftet.
Das deutsche Schiedsverfahrensrecht hilft hier nur wenig weiter ist es doch in seinem
subjektiven Anwendungsbereich auf einen Parteienrechtsstreit begrenzt. Daher obliegt es den
Nutzern der Schiedsgerichtsbarkeit eigene Bestimmungen zu treffen um darüberhinausgehende
Konstellationen abzubilden. Dafür muss eine bislang zu wenige beachtete Dimension in den
Vordergrund gerückt werden: die verfassungsrechtliche. Sie bildet nicht nur den Grundstein für
die Legitimation des deutschen Schiedsverfahrensrechts das privatem Schiedsverfahren und
Schiedsspruch verbindliche Wirkungen zuspricht sondern erst recht für jede Erweiterung seiner
Bestimmungen. Wie sich dies auf die Möglichkeiten aber auch die Grenzen der Abbildung von
Mehrpersonenverhältnissen im Schiedsverfahren auswirkt ist Gegenstand dieser Arbeit.