Die französische Rechtsgeschichte ist in Deutschland noch immer zu wenig bekannt: Die Erfindung
der Gewaltentrennung wird Montesquieu zugeschrieben nicht Claude de Seyssel der dies aufgrund
der Abnabelung der französischen Kirche von Rom um 1515 erstmals vertrat. Der Beginn der
Diskussionen zur Verfassung und von Grundrechten liegt nicht im 18. Jahrhundert sondern bei
Jean Calvin bzw. dem Schock nach dem Bartholomäusnacht-Massaker. Ziel war der Erhalt des
Königreichs unter einem Monarchen der den verschiedenen Religionen als Rechtsgemeinschaften
ebenso wie den Bürgern durch Recht gesicherte Möglichkeiten eines sicheren Lebens in
Religionsvielfalt versprach. Mathias Schmoeckel analysiert das Vordringen der Reformation in
der Rechtsordnung und Jurisprudenz analysiert den Begriff "mos gallicus" und beschreibt dann
die Veränderungen des französischen Rechts in Bezug auf die Methoden und Quellen der
Rechtswissenschaftler sowie die Auswirkungen auf die Religions- und Staatsordnung sowie
ausgewählte Fragen des Zivil- und Strafrechts. Er zeigt dass das "goldene Zeitalter" der
französischen Jurisprudenz durch Guilleaume Farel und Calvin im Sinne einer "Reformation des
Lebens" entwickelt wurde um die herkömmliche Rechtsordnung zu überdenken und feste Rechte für
Katholiken und Protestanten gleichermaßen zu gestalten. Dabei wirkten insbesondere die
methodischen Anregungen des Philipp Melanchthon die Juristen um ihn waren bekannt und wurden
herangezogen um sie weiterzuentwickeln. Die Auseinandersetzung mit dem Humanismus ging auch in
Frankreich eine Verbindung mit der Reformation ein und führte zu einer neuen Wertschätzung der
lokalen Rechtstraditionen. Alle Zweige der Rechtswissenschaft entwickelten neue Anregungen und
bedeutende Literatur die für die weitere juristische Entwicklung in Europa grundlegend wurden.
Die insoweit fast unbekannte französische Reformation tritt hier in ihrer Bedeutung für die
europäische Geistesgeschichte und Staatsentwicklung in den gleichen Rang neben die deutsche und
die englische Reformation.