Grunddienstbarkeiten stellen ein wichtiges Instrument zur effektiven Nutzung der Ressource
Grund und Boden dar. Dies gilt heutzutage nicht mehr nur für klassische Arten von
Dienstbarkeiten wie Wegerechte sondern auch für moderne Erscheinungsformen etwa
Dienstbarkeiten zur Absicherung von Wettbewerbsverboten. Die große praktische Bedeutung des
Instituts spiegelt sich jedoch nicht in seiner bisherigen wissenschaftlichen Aufarbeitung
wider. Ungeklärt ist insbesondere die grundsätzliche Frage inwieweit die Beteiligten
Grunddienstbarkeiten privatautonom ausgestalten können. Diese Frage beleuchtet Hendrike
Diesselhorst umfassend. Im Fokus stehen dabei Möglichkeiten und Grenzen der privatautonomen
Ausgestaltung von Grunddienstbarkeiten die vor dem Hintergrund der dogmatischen Eigenheiten
und der Historie des Instituts entfaltet werden. Darüber hinaus werden für einzelne praktisch
relevante Konstellationen Gestaltungsoptionen vorgeschlagen.