Die Debattenkultur in den Volksvertretungen hat sich verändert. Wie haben die Sitzungsleitungen
mit Beleidigungen Hatespeech und Demonstrationen im Plenarsaal umzugehen? Wie weit reicht der
Schutz der parlamentarischen Redefreiheit in Europa? Mit dieser Problematik befasst sich Thomas
Johannes Kemper rechtsvergleichend im Hinblick auf den Deutschen Bundestag die französische
Nationalversammlung und das Europäische Parlament. Er kommt zu dem Ergebnis dass die
Redefreiheit nicht nur im freien und repräsentativen Mandat sondern auch im Grundrecht der
Meinungsfreiheit im Sinne des Art. 10 EMRK verortet ist. Er definiert den Anwendungsbereich der
persönlichen Ehre der Aufrechterhaltung der Ordnung sowie der parlamentarischen
Funktionsfähigkeit und der Würde des Parlaments als Schranken dieses Rechts und entwickelt
Kriterien zur Überprüfung der Verhältnismäßigkeit von Disziplinarmaßnahmen der Sitzungsleitung.