Berit Völzmann stellt den Zugang zu Gericht in einen demokratietheoretischen Kontext und
arbeitet den Zugang zur Verwaltungsgerichtsbarkeit als Ermöglichung von Deliberation heraus.
Sie zeigt die historischen Gründe für die Entwicklung des Systems subjektiven Rechtsschutzes
und die zugrundeliegenden funktionalen Prämissen auf und analysiert die Schwächen des
bisherigen Systems. Die aus dem demokratietheoretischen Zugriff gewonnenen Erkenntnisse
vergleicht die Autorin mit dem Zugang zur gerichtlichen Verwaltungskontrolle in Frankreich und
der Schweiz. Auch die bereits erfolgten Weiterungen der Zugangsmöglichkeit im deutschen System
-originär nationaler wie auch unional und völkerrechtlich angestoßener - werden
demokratietheoretisch eingeordnet. Die Abhandlung mündet in einer Aktualisierung des
Verwaltungsrechtsschutzes in der modernen Demokratie.