Die wirtschaftliche Bedeutung der Patentlizenz nimmt weiter zu und mit ihr auch die Fälle des
vertragsüberschreitenden Gebrauchs in denen (vermeintliche) Lizenznehmer patentgemäße
Handlungen vornehmen die nicht mehr von der Vereinbarung mit dem Patentinhaber gedeckt sind.
Damit stellt sich die Frage ob der Patentinhaber auch gegen redliche Dritte vorgehen kann die
ohne seine Zustimmung in Verkehr gebrachte Waren abgenommen und genutzt haben. Lukas Bartke
sucht eine Lösung für dieses Problem im Zusammenspiel zwischen Vertragsrecht patentrechtlichem
Sonderdeliktsrecht und dem das Verbotsrecht einschränkenden Erschöpfungsgrundsatz. Seine
Neukonzeption zeigt dass schon das geltende Recht eine differenzierte und interessengerechte
Lösung bereithält. Sie ermöglicht zudem eine Antwort auf die Frage nach den Folgen eines
nichtigen Lizenzvertrags aufgrund eines zunächst unerkannten Kartellrechtsverstoßes.