Bei Rechtsstreitigkeiten zwischen Privaten stellt sich häufig das Problem dass das
geschriebene Privatrecht unzureichend erscheint um den konkreten Fall zufriedenstellend zu
entscheiden. Dies liegt oftmals daran dass der Gesetzgeber untätig geblieben ist obwohl er
nach Auffassung des angerufenen Gerichts eine Regelung hätte erlassen sollen. Dürfen
Zivilgerichte die (vermeintliche) Lücke dann mittels Rechtsfortbildung schließen? Victor
Jouannaud untersucht inwieweit der verfassungsrechtliche Grundsatz des Gesetzesvorbehalts
richterlicher Rechtsfortbildung im Privatrecht Grenzen setzt. Er entwickelt einen
differenzierenden Ansatz wonach der Gesetzesvorbehalt im Privatrecht zu beachten ist wenn es
mit grundrechtseingreifender Wirkung zu Regulierungszwecken eingesetzt wird während mehr
Freiraum für richterliche Rechtserzeugung besteht wenn die Gestaltung des privatrechtlichen
Interessenausgleichs im Zentrum steht. Aus dieser Erkenntnis leitet der Autor Vorgaben
insbesondere für die regulatorische Privatrechtsanwendung ab.