Bezahlbares Wohnen ist die soziale Frage unserer Zeit. Lösungsversuche konzentrieren sich seit
Jahrzehnten auf das Schuldvertragsrecht des BGB sei es in Form der ortsüblichen
Vergleichsmiete der Kappungsgrenze oder der "Mietpreisbremse". Damit sind Gesetzgeber
Rechtsprechung und Wissenschaft nicht gut beraten. Denn der starke Fokus auf die
privatrechtliche Beziehung von Mieter und Vermieter führt dazu dass das Vertragsrecht mit
einer Vielzahl gesellschafts- sozial- wirtschafts- und umweltpolitischer Ziele aufgeladen
wird die sich darin kaum sachgerecht abbilden lassen. Sowohl im Zivil- als auch im
Verfassungsrecht werden dadurch Schutzrechte des Mieters konstruiert die dessen
Freiheitschancen auf dem Markt tatsächlich nicht erhöhen. Währenddessen bleiben alternative
Regelungsmechanismen unberücksichtigt die ein weitaus größeres Gestaltungspotenzial auf dem
Wohnungsmarkt entfalten können - und namentlich im öffentlichen Recht zu finden sind.