Zu den strukturprägenden familienrechtlichen Fürsorgeverhältnissen zählen im
Erwachsenenschutzrecht die rechtliche Betreuung und das Recht der Vorsorgevollmacht im
Kindschaftsrecht das Eltern-Kind-Verhältnis und die Vormundschaft. Die Fürsorgeperson ist durch
das Fürsorgeverhältnis nicht nur zur Fürsorge berechtigt und verpflichtet sondern auch zum
Vertreter des Betroffenen berufen. Das Gesetz schränkt die Vertretungsmacht der jeweiligen
Fürsorgeperson jedoch für bestimmte Rechtshandlungen im personalen und vermögensrechtlichen
Bereich durch das Erfordernis einer gerichtlichen Genehmigung ein. Gesa Güttler untersucht die
Grundlagen und Funktionen sowie die rechtliche Struktur und den Maßstab der gerichtlichen
Genehmigung im Familienrecht unter Berücksichtigung der 2023 in Kraft getretenen Reform des
Vormundschafts- und Betreuungsrechts.