Nach ständiger Rechtsprechung des BSG verlieren Leistungserbringer in der GKV ihren
Vergütungsanspruch gegen die Kostenträger im Falle von Rechtsverstößen auch dann wenn der mit
der Behandlung bezweckte Leistungs- und Heilerfolg eingetreten ist. Ausgehend von den teils
gravierenden Konsequenzen dieser "streng formalen Betrachtung" untersucht Tom Wolk Wirkung
Reichweite und Stringenz der Rechtsprechung am Beispiel der vertragsärztlichen Versorgung in
einfachrechtlicher und verfassungsrechtlicher Hinsicht. Von zentraler Bedeutung sind hierbei
die Rechtsprechungsgenese die systematische Ermittlung der Vergütungsrelevanz verschiedener
Vorschriften sowie der normative Schadensbegriff. Auf der Basis des festgestellten
Handlungsbedarfs entwickelt der Autor das Konzept einer vermittelnden gemäßigt formalen
Betrachtung. Die Arbeit wurde mit dem Dissertationspreis der Gesellschaft zur Förderung der
sozialrechtlichen Forschung 2024 ausgezeichnet.