Eray Gündüz geht den eigentumstheoretischen Dimensionen des sachenrechtlichen
Abstraktionsprinzips nach und entwirft ein philosophisch fundiertes sowie kritisches
Begründungsmodell dieser für das deutsche Privatrecht charakteristischen Ausgestaltung. Dabei
zeigt sich dass sämtliche sachenrechtlichen Leitprinzipien auf den Besitz einer körperlichen
Sache zurückgeführt werden können der ursprünglich als unmittelbare Verbindung von Person und
Gegenstand zu verstehen ist. Eigentum lässt sich nur als eine Form des Besitzes sinnvoll
rekonstruieren. Deshalb ist die Struktur dieses natürlichen d.h. physischen Besitzes nicht nur
der Schlüssel zum Verständnis des BGB-Sachenrechts. In einem ideengeschichtlichen Kontext
betrachtet erweist sie sich derart kohärent dass Spuren von ihr sowohl in der
Eigentumsphilosophie der Frühen Neuzeit als auch bei Locke Kant und in der modernen
Bündeltheorie des anglo-amerikanischen Rechtskreises nachweisbar sind. Die Arbeit wurde mit
dem Juratisbonapreis 2024 des Alumnivereins der Universität Regensburg ausgezeichnet.