Das Handeln in fremdem Namen ist im deutschen Rechtskreis zentrales Tatbestandsmerkmal der
Stellvertretung. Gleichwohl wird es in der Literatur selten eingehend behandelt. Steffen Jauß
vollzieht zunächst nach wie es in den Diskursen des 19. Jahrhunderts seine heutige Funktion
erhielt dann in den Wortlaut des Bürgerlichen Gesetzbuchs Eingang fand und seitdem zunehmend
verunklart wurde. Beleuchtet und kritisiert werden außerdem die heute gängigen Verständnisse
jenes Handelns einschließlich der darauf gestützten dogmatischen Figuren. Funktional lässt sich
das Handeln in fremdem Namen als eine der Zurechnungsentscheidung vorgelagerte
rechtsgeschäftliche Drittzuordnung verstehen die dem Interessenausgleich aller Beteiligten
dienen soll. Dieses Verständnis eröffnet neue Perspektiven auf alte Streitfragen des
Stellvertretungsrechts.