Seit der Jahrtausendwende werden Daten von Personen in der EU in zunehmendem Maße von
Unternehmen außerhalb der EU verarbeitet. Mit der Einführung des sog. "Marktortprinzips" müssen
auch diese Unternehmen die Vorgaben der DSGVO beachten. Dadurch sollen gleiche
Wettbewerbsbedingungen für eine inner- und außereuropäische Datenverarbeitung geschaffen
werden. Zudem soll ein hohes Schutzniveau gewährleistet werden auch wenn das
datenverarbeitende Unternehmen außerhalb der EU ansässig ist. Diese extraterritoriale
Anwendbarkeit der DSGVO wird als eine ihrer zentralen Errungenschaften erachtet. Für die
Erreichung dieser Ziele kommt der behördlichen Durchsetzbarkeit eine große Bedeutung zu.
Sebastian Theß untersucht die mannigfaltigen Grenzen und Spielräume für die behördliche
Durchsetzung der DSGVO gegenüber außereuropäischen Datenverarbeitern.