Die für die Rechtspraxis bedeutsame Frage inwieweit Gesellschafter für Verschmelzungen haftbar
sind ist nach wie vor höchst umstritten. Der II. Zivilsenat des BGH hat diese Frage zuletzt
bei einer GmbH-Verschmelzung unter den Gesichtspunkten der Differenzhaftung nach § 9 GmbHG und
der - von ihm auf § 826 BGB gestützten - "Existenzvernichtungshaftung" geprüft hierbei jedoch
mehr Fragen offengelassen und geschaffen als geklärt. Christoph Wenzel geht diesen Fragen nach
und entwickelt verlässliche Kriterien zur Bestimmung von Haftungsrisiken bei allen Arten von
Verschmelzungen. Dabei veranschaulicht er zugleich das grundlegende Zusammenspiel des
kapitalgesellschaftlichen und des verschmelzungsrechtlichen Gläubigerschutzes und liefert neue
Erkenntnisse zu den Grundlagen der aufgeworfenen Haftungstatbestände.