Das SchKG ist eines der ersten jemals verabschiedeten Bundesgesetze in der Schweiz und auch das
älteste Bundesgesetz das heute noch in Kraft ist. Das Gesetz gilt als eine originelle
Schöpfung schweizerischer Prägung und weist im Vergleich zu anderen Rechtsordnungen besondere
Eigenarten auf. Zum einen enthält das SchKG eine eigenständige vom Zivilprozessrecht
losgelöste Ordnung da der Gläubiger in der Schweiz mit einem schlichten Betreibungsbegehren -
ohne richterliche Ermächtigung - die Zwangsvollstreckung einleiten kann. Zum anderen hängt die
Art und Weise der Vollstreckung von der Person des Schuldners ab insbesondere davon ob dieser
im Handelsregister eingetragen ist. Diese Besonderheiten resultieren maßgeblich aus der
historischen Entwicklung des Gesetzes. Von seinen Anfängen im 19. Jahrhundert bis zur jüngsten
Revision untersucht Charlotte Bergmann in rechtsvergleichender Analyse die Entwicklungsstufen
dieses Gesetzes.