Ausgehend vom rechtsdogmatischen Problem der Rechtskraft von Urteilen und Verwaltungsakten
entwickelt Adolf Julius Merkl in seiner Lehre von der Rechtskraft aus dem Jahre 1923 eine so
präzise wie kraftvolle Rechtstheorie. Aus der These dass Recht grundsätzlich relativ
unveränderbar ist entwickelt er eine eigenständige Theorie der Rechtskraft. So bettet er die
von ihm begründete (und durch Hans Kelsen übernommene) Stufenbaulehre sowie seine Theorie des
"Fehlerkalküls" die den Umgang des Rechts mit fehlerhaften Entscheidungen als tragende
Strukturprinzipien beschreibt in die Theorie der Rechtsdynamik ein. Die bisher schwer
zugängliche Schrift erweist sich als intellektuelles Kraftzentrum der Reinen Rechtslehre und
präsentiert Merkl als eigentlichen Architekten zentraler Grundgedanken der Wiener Schule.