Auskünfte aus dem Bundeszentralregister können in Form von Selbstauskünften einfachen und
Behördenführungszeugnissen oder unbeschränkten Auskünften erteilt werden. Hinzu gekommen sind
das erweiterte Führungszeugnis für beruflich und ehrenamtlich mit Kindern und Jugendlichen
Tätige und das Europäische Führungszeugnis für EU-Bürgerinnen und -Bürger. In der Neuauflage
des Kommentars werden das komplexe Regelungsgefüge des Registerrechts unter breiter Auswertung
der aktuellen Rechtsprechung und Literatur insbes. zu Umfang und Grenzen der Auskunftsansprüche
aber auch den Möglichkeiten die es zugunsten der Betroffenen unter strafprozessualen
Gesichtspunkten eröffnet erläutert und datenschutzrechtlich problematische
Informationsüberschüsse bzw. Schutzlücken kritisch hinterfragt. Berücksichtigt werden zudem
Entwicklungen die im Zuge der EU-Rechtsharmonisierung für das Registerrecht zu erwarten sind.
Der Kommentar bietet zudem einen umfassend Überblick über die im Rahmen der Eintra-gungs- und
Mitteilungspflichten auftretenden Problematiken des Gewerbezentralregisters das im Hinblick
auf die Art der einzutragenden Entscheidungen die Voraussetzungen der Eintragung ihre
Entfernung bzw. Tilgung und die Beauskunftung eigenen Regeln unterliegt. Von Bedeutung sind
hier vor allem die (Anwendungs-)Probleme bei Auskünften im Bereich des Vergaberechts sowie die
neu eingestellte Vorschrift zur Beauskunftung ausländischer sowie über- und zwischenstaatlicher
Stellen. Gudrun Tolzmann Ministerialrätin ist Leiterin des Referats Bundeszentralregister u.
Gewerbezentralregister im Bundesmin. der Justiz u. in dieser Funktion federführend im Bereich
der Gesetzgebung sowie als Fachaufsicht über die Registerbehörde tätig.